Gericht verbietet ChatGPT-Nutzung deutscher Songtexte wegen GEMA-Klage

| Von Dennis Mark | AI & Technology Blog

Ein Schlag für OpenAI: Das Landgericht Hamburg hat der GEMA recht gegeben und ChatGPT die Nutzung deutscher Songtexte untersagt. Das Urteil vom 11. November 2025 verurteilt zu Unterlassung, Schadensersatz und Offenlegung von Nutzungsdaten. Betroffen: Hits wie "Atemlos" von Helene Fischer oder "Über den Wolken" von Reinhard Mey.

Die Klage bezog sich auf neun Lieder, deren Texte ohne Lizenz zum Training verwendet wurden. Das Gericht sah Speicherung und Wiedergabe als Verletzung – exakte Outputs bei Anfragen beweisen dies. Nicht rechtskräftig, Berufung erwartet.

GEMA fordert Lizenzen für KI-Training, um Urheber zu vergüten. Dies verschiebt Macht zu Kreativen, weg von Tech-Giganten. Präzedenz für EU-weite Klagen.

Technisch: LLMs wie GPT speichern implizit Daten, was §19a UrhG verletzt. OpenAI argumentierte Fair Use, scheiterte an EU-Recht.

Hintergrund: Seit 2023 wachsen Klagen, z.B. New York Times vs. OpenAI. Deutschland priorisiert Urheber, AI Act verstärkt dies.

Auswirkungen: OpenAI muss Daten säubern, Kosten steigen. Andere Modelle (Google, Meta) riskieren Folgeklagen.

Wirtschaft: Musikindustrie gewinnt, KI-Firmen müssen lizenzieren. Potenzial für Revenue-Sharing-Modelle.

Vergleich: US-Fair-Use liberaler, EU strenger. GEMA's Erfolg stärkt Verwertungsgesellschaften.

Politik: Fördert faire KI, warnt vor "Datenraub". BMWK diskutiert Branchenabkommen.

Für Nutzer: Sauberere Outputs, weniger Bias aus urheberrechtlich fragwürdigen Daten.

Risiken: Bremsung von KI-Innovation, wenn Lizenzen teuer. Chancen: Ethik und Fairness.

Die Einordnung: Wichtiger Schutz für Kreative, Signal für globale Regulierung.

Chancen: Neue Einnahmen für Künstler. Risiken: Verlangsamung des KI-Fortschritts.

Fazit: Deutschland setzt Maßstäbe. OpenAI muss anpassen, Branche lernen.

Langfristig: Fördert nachhaltige KI-Entwicklung mit Rechten.



Quelle: FAZ

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